Rechtsprechung
BVerwG, 06.11.1975 - V C 6.74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anfechtung der Überleitung eines Unterhaltsanspruchs des Auszubildenden gegen die Eltern auf das Land wegen der zur Förderung eines weiteren Studiums erbrachten Aufwendungen - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anfechtung einer Überleitungsverfügung - Unterhaltsanspruch - Unterhaltspflicht - Negativ-Evidenz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.11.1973 - X A 32.73
- BVerwG, 06.11.1975 - V C 6.74
Papierfundstellen
- BVerwGE 49, 319
- FamRZ 1976, 390
- DÖV 1976, 489
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69
Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1975 - V C 6.74
Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 90 des Bundessozialhilfegesetzes, dem § 37 BAföG nachgebildet ist, wiederholt entschieden, daß der Streit über das Bestehen des Anspruchs nach Grund und Höhe zwischen dem Sozialhilfeträger als dem neuen Gläubiger und dem Unterhaltsverpflichteten als dem Schuldner des übergeleiteten Anspruchs vor dem Zivilgericht auszutragen ist (BVerwGE 34, 219 und 260; 42, 198). - BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72
Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1975 - V C 6.74
Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 90 des Bundessozialhilfegesetzes, dem § 37 BAföG nachgebildet ist, wiederholt entschieden, daß der Streit über das Bestehen des Anspruchs nach Grund und Höhe zwischen dem Sozialhilfeträger als dem neuen Gläubiger und dem Unterhaltsverpflichteten als dem Schuldner des übergeleiteten Anspruchs vor dem Zivilgericht auszutragen ist (BVerwGE 34, 219 und 260; 42, 198).
- BVerwG, 25.02.1982 - 5 C 104.79
Ausbildungsförderung - Vorausleistung - Anspruchsübergang - Auskunft - Eltern
Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. November 1975 - BVerwG 5 C 6.74 - (BVerwGE 49, 319 [321]) angenommen und zur Begründung darauf verwiesen, die Mißachtung der dem Unterhaltsverpflichteten obliegenden Auskunftspflicht könne nicht dazu führen, von der gesetzlich eingeräumten Überleitungsermächtigung Abstand zu nehmen. - BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 91.79
Bewilligung von Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung - …
Schließlich hat das Berufungsgericht zutreffend erkannt, daß die Weigerung der Kläger, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen, die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Überleitungsanzeigen nicht berührt (vgl. BVerwGE 49, 319 [321]). - BVerwG, 31.05.1979 - 5 CB 29.78
Leistung von Ausbildungsförderung - Befugnis des Studentenwerks zum Erlass einer …
Im Streitfall muß nach der Überleitung die Entscheidung über sein Bestehen dem dafür allein zuständigen ordentlichen Gericht überlassen bleiben (vgl. BVerwGE 49, 319).